Finanzierung

1. Zehnte
- 10% Prozent des Einkommens
- wird in der Gemeinde/Vereinigung gegeben, in der man Mitglied ist
- wird über Gemeindeschatzmeister (Zehntentüte) oder direkt an die Vereinigung überwiesen
- dient der Finanzierung der Pastoren und Aufgaben der Vereinigung
- darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden
- 10 % des Zehnten wird von der Vereinigung an die nächsthöhere Dienststelle weitergeleitet (Verband, Division, Generalkonferenz)

2. Gabensammlungen
a) Erste Sammlung (Sabbatschule)
Diese Sammlung ist für die weltweite Mission bestimmt und wird zu 100 % an die Generalkonferenz weiter geleitet.
b) Zweite Sammlung (vor der Predigt)
Die Gaben der zweiten Sammlung sind für die lokale Gemeinde und ihre Bedürfnisse bestimmt (Mission, Gäste, Veranstaltungen).
c) Sammlungen nach Sammlungskalender
Diese Sammlungen sind nach dem Sammlungskalender organisiert und verteilt (Institutionen, Projekte, Anlässe).
d) Andere Gabensammlungen
Weitere Sammlungen können nach Bedarf durchgeführt werden (z.B. für die Weltmission oder für allgemeine sowie örtliche Anliegen). Das eingegangene Geld ist immer in voller Höhe dem angekündigten Zweck zuzuführen.

3. Miete und Instandhaltung der lokalen Gemeinde
Der Orientierungswert für die Miet- und Nebenkosten (Heizung, Strom, Müll, Reinigungsmittel, Hygieneartikel, etc.) für jedes Gemeindemitglied beträgt monatlich 15 EUR.

Detaillierter Finanzjahresbericht der Freikirche der STA in NRW ist im Mitteilungsblatt der Vereinigung zu finden.

„Bringt den ganzen Zehnten in das Vorratshaus, damit Nahrung in meinem Haus ist! Und prüft mich doch darin, spricht der HERR der Heerscharen, ob ich euch nicht die Fenster des Himmels öffnen und euch Segen ausgießen werde bis zum Übermaß!" (Mal 3,10)

„Gott hat die Verkündigung des Evangeliums von der Arbeit und den Gaben seines Volkes abhängig gemacht. Freiwillige Gaben und der Zehnte bilden die Einkünfte im Werk des Herrn. Von den uns Menschen anvertrauten Mitteln beansprucht Gott einen bestimmten Teil – den Zehnten. Er stellt es jedem frei, ob er mehr geben will oder nicht.“ (Das Wirken der Apostel, S. 74)

Einige wichtige Hinweise

Der Gemeindeausschuss ist für die Erstellung eines Haushaltsplans vor Beginn eines Gemeindejahres zuständig. Der Haushaltsplan muss der Gemeinde zur Prüfung und Annahme vorgelegt werden.

Ohne Erlaubnis der zuständigen Vereinigung dürfen Pastoren und Verantwortungsträger der Gemeinde niemandem gestatten, vom Podium aus zu Spenden aufzurufen. Es darf niemandem erlaubt werden, öffentlich oder privat Geld zu sammeln, wenn er dazu nicht berechtigt ist.

Kein Schatzmeister handelt unabhängig, gleich auf welcher Ebene er tätig ist (Ortsgemeinde, Vereinigung, Verband, Division/Generalkonferenz). Ohne Bewilligung oder ausdrücklichen Beschluss des zuständigen Ausschusses dürfen keine Gelder ausgezahlt werden.

Jede Buchführung, angefangen bei der des Schatzmeisters in der Gemeinde bis zu der des Schatzmeisters der Generalkonferenz, unterliegt der Revision durch die dafür ernannten Revisoren.

Für Zehntenbeträge und Spenden, die auf das Konto der lokalen Gemeinde oder der Vereinigung getätigt werden, bekommt der Zahler am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, die bei der Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Kontoverbindungen

Für alle Spenden, die für die Gemeindekasse Düren bestimmt sind (Miete, Mission, Projekte):
Kontoinhaber: Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in NRW
IBAN: DE35 3955 0110 0005 6314 94
BIC: SDUEDE33XXX (Sparkasse Düren)

Für direkte Überweisung von Zehnten und Spenden an die NRW Vereinigung:
Kontoinhaber: STA in NRW
IBAN: DE81 3506 0190 0007 0809 05